Worum geht es?Im März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Durch die Neuregelungen hat sich die Systematik der Regelungen zur Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet im Grundsatz verändert. Die maßgeblichen Vorschriften im AufenthG zur Einwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) wurden komplett neugestaltet. Auch das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit wurde systematisch neugeregelt. Daneben wurden neue Verfahrensvorschriften eingeführt, um die Einreiseverfahren von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über das Recht der Einwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet. Praxisnah und anhand von Beispielsfällen wird der Referent die maßgeblichen materiellrechtlichen Normen und Verfahrensvorschriften der Erwerbsmigration erläutern. Die Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die praktischen Erfahrungen seit Einführung der neuen Vorschriften werden dabei den Schwerpunkt bilden. Gleichzeitig wird das Seminar viele praktische Informationen zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Erwerbsmigrationsrecht vermitteln.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht