Worum geht es?Am 26.11.2020 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes im BGBl. Nr. 54, S. 2466 ff. veröffentlicht, das im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten und die Zwangsvollstreckung in Konten des Schuldners erheblich verändern wird.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Das Seminar richtet sich an Gläubigerinnen und Gläubiger und deren anwaltliche Vertreterinnen und Vertreter. Auch, wenn Sie überwiegend auf Schuldner/-innenseite tätig sind oder Drittbeteiligte (z. B. Drittschuldner) vertreten, ist dieses Seminar für Sie nützlich.