Onlineseminar5 Std.Urheber- und Medienrecht

Online-Seminar: Recht der Unterhaltungssoftware (Games)

Angeboten von Deutsche Anwaltakademie
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
ab 193,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

Worum geht es?
Das "Gamesrecht" setzt sich insbesondere aus den verschiedenen Rechtsgebieten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Jugendschutzrecht zusammen. Ziel des Seminares ist es daher, den Teilnehmenden zunächst einen guten Überblick über das Medium Videospiel, die Vertriebswege (Retail, Online etc.) und die dazugehörigen Akteure/-innen wie insbesondere Developer, Publisher, Distributoren und die Branchenverbände und die zuständigen Jugendschutzinstitutionen zu verschaffen. Sodann werden ausgewählte rechtliche Themen erörtert, die für die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich wichtig sind.

Was sind die Schwerpunkte?

  • Überblick über die verschiedenen Spielgenres, Plattformen sowie Geschäftsmodelle
  • Überblick über die Gamesbranche: Marktdaten, Developer, Publisher, Distributoren, USK, BPjM, game - Verband der deutschen Games-Branche e. V., gamescom-Messe etc.
  • Gestaltung von Publishing- und Distributionsverträgen mit Fokus auf deren Besonderheiten
  • Vertretung in jugendschutzrechtlichen Verfahren vor der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sowie dem NICAM, zuständig für die Kennzeichnung nach dem Pan European Game Information System (PEGI)
  • Strafrechtliche Bewertung von Videospielinhalten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Werbung in und für Games
  • Musik in Games (GEMA etc.)

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, die im Unterhaltungssoftwarebereich beraten oder dies tun wollen sowie Mitarbeiter/-innen von Videospielherstellern, -verlagen und -distributoren

Termin / Kursort

Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.