Worum geht es?Mehrjährige intensive fachliche Vorarbeiten verschiedener Gremien führten zum Referentenentwurf vom 14.01.2020. Der Regierungsentwurf vom 23.03.2020 und die Expertenanhöhrung vom 27.05.2020 waren dann wider Erwarten doch nicht das letzte Wort im Gesetzgebungsverfahren. Der Ausschuss für Recht und Verbaucherschutz überraschte mit einer Beschlussempfehlung vom 16.09.2020 für die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 17.09.2020 mit umfangreichen Änderungen. Nach Beratung im Bundesrat am 09.10.2020 tritt das Gesetz mit seinen wesentlichen Änderungen ab dem 01.12.2020 in Kraft; für einzelne Regelungen gilt eine weit längere Übergangsfrist bis in das Jahr 2023. Das Seminar vermittelt einen ersten Eindruck über die einschneidenden Neuerungen für rund 10 Millionen betroffener Sondereigentumseinheiten einschließlich der deutlichen Eingriffe in das Wohnraummietrecht.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Das Seminar richtet sich an im Wohnungseigentumsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.