Worum geht es?
Wenn Eltern alt und (pflege-)bedürftig werden, ist anwaltliches Schnittstellenwissen gefragt. Welche sozialrechtlichen Leistungen stehen unter welchen Voraussetzungen zu? Wie kann man Heimpflege vermeiden? Das geplante Angehörigenentlastungsgesetz und die Frage, wer zahlt eigentlich noch Elternunterhalt, und wie wendet man ihn ab? Der Schenkungsrückforderungsanspruch dominiert weiterhin den Beratungsbedarf genauso wie der Verbrauch des potenziellen Erbes durch Geschwisterkinder und der Umgang mit geleisteter Pflege. Sie nehmen einen Vorschlag für einen Pflegevertrag mit nach Hause.
Was sind die Schwerpunkte?
- Praxiswissen Sozialrecht bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit (insb. SGB XI, XII)
- Elternunterhalt und Sozialhilferegress mit Berechnungsbeispielen (und ggf. das Angehörigenentlastungsgesetz)
- Vorweggenommene Erbfolge und Sozialhilferegress: der Schenkungsrückforderungsanspruch/Nutzungsrechte/Überleitung
- Die Pflege durch Angehörige und ihre Entlohnung
- Sozialhilferechtliche Erbenhaftung und die Ausgleichung wegen Pflege
<b>ACHTUNG!</b>
Aufgrund der aktuellen Situation können wir dieses Seminar leider nicht in der ursprünglich geplanten Form durchführen. Um Ihnen trotzdem die Möglichkeit zur Fortbildung anbieten zu können, findet diese Veranstaltung als Online-Seminar statt.
An wen richtet sich das Seminar?
Ob Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen, Juristen/-innen in einer Pflegeeinrichtung oder Betreuer/-innen - angesprochen sind Kolleginnen und Kollegen aus dem Familien-, Sozial-, Erb- und Betreuungsrecht.