Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Erstmals ist branchenübergreifend für nahezu alle Unternehmen die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis, insbesondere zum Verfahren bei der internen Meldestelle.
Das HinSchG im Überblick Interne Meldestelle: Organisatorische Anforderungen an den/die Arbeitgeber/-in „Externe“ interne Meldestellen: Auslagerung auf Dienstleister, z. B. Ombudsstellen Zentrales Hinweisgebersystem im Konzern Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen Datenverarbeitungen zwischen DSGVO und HinSchG Auskunftsansprüche betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/innen für IT-Recht, Syndikusrechtsanwälte/-innen; Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte/-innen