Prüfung durch die Datenschutzbehörden – Strategien im Umgang mit Aufsichtsverfahren

Rechtsgebiet:
IT-Recht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 94,00 €

Kursbeschreibung

Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, (ehem.) Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden. Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen. Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können. Der Fokus des Seminars liegt auf verwaltungsrechtlichen Aufsichtsverfahren – das Thema Bußgeldverfahren ist einem gesonderten Seminar vorbehalten.

Termin / Kursort

Online

Do., 19.11.2026
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 19.11.2026 10:00 bis 12:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Dr. Nina Elisabeth Herbort, Rechtsanwältin, Berlin
Preise
Normalpreis
157,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
141,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
94,00 € zzgl. USt.