Achtung! Kurs aus dem Jahr 2024! Bitte nur buchen, wenn Sie diesen Kurs nicht bereits in 2024 gebucht bzw. absolviert haben.
Die neuen Kurse im Selbststudium sind in wenigen Wochen buchbar.
Diesen Kurs können Sie aber natürlich auch in 2025 absolvieren und bei Ihrer Kammer einreichen.
In diesem Kurs im Selbststudium gem. § 15 IV FAO stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen im Steuerrecht zur Verfügung.
Sie können nach Abschluss der Buchung direkt mit dem Selbststudium starten.
Themen:
- Anwendbarkeit des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
- Gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien
- Auflösung einer Rücklage nach Ausscheiden eines Mitunternehmers
- "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft
- Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte
- Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft
So geht´s:
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung:
- Skript mit aktuellen Entscheidungen herunterladen
- Skript durcharbeiten
- Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen
Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen.
Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung. Erledigen Sie Ihre Fortbildung flexibel wann und wo Sie wollen. Auch mit Unterbrechungen.
Zahlen Sie direkt und bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung.
Lernerfolgskontrolle und Fortbildungsbescheinigung:
Sie erhalten Ihre Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden innerhalb von 15 Minuten, sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist und Sie die Lernerfolgskontrolle Online ausgefüllt und bestanden haben.
Senden Sie uns Ihre Lernerfolgskontrolle per PDF, so erhalten Sie Ihre Bescheinigung innerhalb von 24 Stunden, sofern der Test bestanden und Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist.
Sie können die Lernerfolgskontrolle bei Nichtbestehen kostenlos wiederholen.