Reform des Vormundschaftsrechtes für Minderjährige

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
ab 168,00 €
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Kursbeschreibung

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 01.01.2023 in Kraft treten und führt zu einer völlig neuen Struktur des Vormundschaftsrechts sowie der Gesetzestechnik. Wesentliche Elemente sind die Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vormund und die damit einhergehenden Pflichten. Bei der Auswahl des Vormunds stehen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Institutes der vorläufigen Vormundschaft sowie die Pflicht des Vormundes zur Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und die neuen Möglichkeiten zur Übertragung des Sorgerechtes auf mehrere Personen.

Einführung in die neue Struktur des 4. Buches des BGB  Abschnitt 3 Titel 1 (Vormundschaft) Die vorläufige Vormundschaft  Inhalt und Umfang der neuen Personensorge ab dem Jahr 2023  Befugnis zur Personensorge  Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern  Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht  Der/die Pfleger/-in nach §§ 1778 und 1777 BGB n. F.  Inhalt und Umfang der neuen Vermögenssorge ab 2023  Familiengerichtliche Genehmigungen Abschnitt 3 Titel 2 (Pflegschaft für Minderjährige) Abschnitt 2 Titel 2 (Pflegschaft) Die neuen Pflegschaften für Minderjährige

Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht

Termin / Kursort

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