Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 01.01.2023 in Kraft treten und führt zu einer völlig neuen Struktur des Vormundschaftsrechts sowie der Gesetzestechnik. Wesentliche Elemente sind die Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vormund und die damit einhergehenden Pflichten. Bei der Auswahl des Vormunds stehen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Institutes der vorläufigen Vormundschaft sowie die Pflicht des Vormundes zur Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und die neuen Möglichkeiten zur Übertragung des Sorgerechtes auf mehrere Personen.
Einführung in die neue Struktur des 4. Buches des BGB Abschnitt 3 Titel 1 (Vormundschaft) Die vorläufige Vormundschaft Inhalt und Umfang der neuen Personensorge ab dem Jahr 2023 Befugnis zur Personensorge Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht Der/die Pfleger/-in nach §§ 1778 und 1777 BGB n. F. Inhalt und Umfang der neuen Vermögenssorge ab 2023 Familiengerichtliche Genehmigungen Abschnitt 3 Titel 2 (Pflegschaft für Minderjährige) Abschnitt 2 Titel 2 (Pflegschaft) Die neuen Pflegschaften für Minderjährige
Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht