Präsenzkurs15 Std.Verkehrsrecht

Seminarpaket Versicherungsrecht: 3 x 5 Stunden

Angeboten von Deutsche AnwaltakademieReferent: Rainer-Karl Bock-Wehr, Rechtsanwalt und Mediator, Köln, Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M., Arno Schubach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
§15 FAO Stunden: 15 Std.
Präsenzkurs
ab 533,00 €

Kursbeschreibung

Dieses Paket umfasst 3 Seminare mit insgesamt 15 Stunden nach § 15 FAO.

Bei Buchung des Pakets sparen Sie gegenüber der Einzelbuchung 233 € (Normalpreis 889 € statt 1.122 €).

Kursmodule

Verhandeln mit dem Schadenregulierer des Versicherers - Präsenzkurs -
Do., 24.06.2027 - 08:00 bis 13:30 Uhr - Mercure Hotel Severinshof Köln City, 50676 Köln
Beschreibung:
Der Großteil der Versicherungsfälle wird telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch verglichen. Das Seminar beleuchtet schwerpunktmäßig die Besonderheiten in solchen Verhandlungssituationen, um zu einem gegenseitigen besseren Verständnis für die jeweiligen Interessen beizutragen. Dadurch können regelmäßig zufriedenstellende außergerichtliche Vergleiche erzielt werden. Der eigenen Partei bleibt ein langer Weg durch die Instanzen erspart.
Referent(en):
Rainer-Karl Bock-Wehr, Rechtsanwalt und Mediator, Köln
Der dubiose Schadenfall im Verkehrs- und Versicherungsrecht - Präsenzkurs -
Do., 24.06.2027 - 14:30 bis 20:00 Uhr - Mercure Hotel Severinshof Köln City, 50676 Köln
Beschreibung:
In diesem Seminar lernen Sie typische Fallkonstellationen ungewöhnlicher Haftungs- und Versicherungsfälle und deren mandatsbezogene Lösungen kennen. Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie außergerichtlich, aber auch vor Gericht gezielt und erfolgreich Ansprüche Ihrer Mandanten und Mandantinnen z. B. gegenüber dem Versicherer bei außergewöhnlichen Schadenfällen durchsetzen oder solche abwehren und haftungsträchtige sowie ggf. strafrechtlich relevante Fehler vermeiden.
Referent(en):
Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.
Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Präsenzkurs -
Fr., 25.06.2027 - 09:00 bis 14:30 Uhr - Mercure Hotel Severinshof Köln City, 50676 Köln
Beschreibung:
Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer.Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der Mandant bzw. die Mandantin hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen noch unbekannt ist.
Referent(en):
Arno Schubach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a. M.

Termin / Kursort

50676 Köln

Do., 24.06.2027 - Fr., 25.06.2027Verfügbar
Mercure Hotel Severinshof Köln City
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 24.06.2027 - Fr., 25.06.2027 08:00 bis 14:30 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Hotel Severinshof Köln City
Severinstr. 199
50676 50676 Köln
Referent
Preise
Normalpreis
889,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
800,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
533,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.