Steuerliche Nachteile bei erbrechtlichen Gestaltungen vermeiden

Rechtsgebiet:
Erbrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
ab 155,00 €
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Kursbeschreibung

Worum geht es?
Seit letztem Jahr ist es "amtlich": Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadensersatzpflichtig, wenn er auf steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei "sachgerechter Bearbeitung" des Mandats erkennbar waren. Aber nicht nur deswegen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand. Für die Erbschaftsteuer gilt: Schlechte Gestaltungen verursachen unnötige Steuerbelastungen für Ihre Mandantinnen und Mandanten. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH Rechtsprechung, aber praxisnah für alltägliche Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft).

Was sind die Schwerpunkte?

  • Typische Sachverhaltskonstellationen (vor und nach dem Erbfall), in denen erbrechtliche Gestaltungsvorschläge vom Steuerberater des Mandanten oder sonst einkommensteuerlich geprüft werden müssen
  • Fallgruppen, in denen ausnahmsweise auch bei erbrechtlichen Gestaltungen Grunderwerbsteuer anfallen kann und wie man diese vermeiden kann
  • Das Handwerkszeug, um auch noch nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen zu reduzieren und welche Auswirkungen das auf die Gestaltungsberatung hat

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.

Termin / Kursort

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