Worum geht es?Seit letztem Jahr ist es "amtlich": Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadensersatzpflichtig, wenn er auf steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei "sachgerechter Bearbeitung" des Mandats erkennbar waren. Aber nicht nur deswegen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand. Für die Erbschaftsteuer gilt: Schlechte Gestaltungen verursachen unnötige Steuerbelastungen für Ihre Mandantinnen und Mandanten. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH Rechtsprechung, aber praxisnah für alltägliche Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft).
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht und sonstige Erbrechtspraktiker. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wobei Grundkenntnisse im Erbschaftsteuerrecht von Vorteil sind.