Worum geht es?
Losgelöst von der Hektik des Büroalltags werden aktuelle Brennpunkte der strafrechtlichen Praxis behandelt. Besuchen Sie den ganzen Kurs oder stellen Sie interessante Themen zu je 5 Vortragsstunden nach Ihren Bedürfnissen zusammen.
Block 1: Praktikerseminar: Überprüfung von Zeugenaussagen auf ihre Zuverlässigkeit (Dr. Maurer)
Donnerstag, 18. November 2021, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Der BGH betont ständig, dass die Überzeugungsbildung auf objektiven Grundlagen basieren muss. Das zwingt die Gerichte, in den Tatsacheninstanzen bei der Bewertung von Aussagen mit einer zuverlässigen und anerkannten Methode zu arbeiten. Dadurch wird die Beweiswürdigung - in allen Rechtsgebieten - transparenter, nachvollziehbarer und vor allem überprüfbarer und damit für Anwälte besser angreifbar.
Was sind die Schwerpunkte?
- Methodik der Aussagenanalyse
- Populäre, aber völlig ungeeignete Methoden erkennen
- Lügen rationaler und sicherer aufdecken
- Die häufigsten Irrtümer, die zu Verfälschungen in Aussagen führen können
- Dem Gericht unbewusste Fehler(-quellen) bewusst machen - bestehende Überzeugungen erschüttern
- Fehler in der Beweiswürdigung rügen
- Absprachen von Beteiligten aufdecken
Block 2: Neuere Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Prof. Graf)
Freitag, 19. November 2021, 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Anhand der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BGH werden die aktuellen Tendenzen der wichtigsten Entscheidungen der letzten zwölf Monate, Anfrage- und Vorlageverfahren sowie neuere Praxisfragen erörtert, sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
Was sind die Schwerpunkte?
- Rechtsprechung des BGH zur Versuchsstrafbarkeit, zur Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, zum Rücktrittsrecht und Fragen einer Notwehr
- Strafzumessungsfragen, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Verbot der Doppelverwertung, Gesamtstrafenbildung
- Aktuelle Fragen der Unterbringung und Sicherungsverwahrung
- Einzelfragen der gefährlichen Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge sowie Aussetzung
- Betrug und Untreue, aktuelle Fragen des Hehlereitatbestandes
- Computerstraftaten, Computerbetrug, Kreditkartenfälschung/-betrug
- Eingriffsmaßnahmen nach der StPO: Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, Verwertungsverbote, Rechtsmittel
- Beweisantragsrecht, Ablehnung von Beweisanträgen, Revisionsmöglichkeiten
- Verständigung im Strafverfahren: Rechtsprechung und aktuelle Streitfragen
- Verfahrensverzögerungen und Kompensation gem. §§ 198 ff. GVG
- Revisionsrügen: Formalien, Fristen, Zulässigkeit
- Begründung einer Verfahrensrüge
- Überblick über Betäubungsmittelstraftaten
- Jugendstrafrecht, Strafbarkeit von Heranwachsenden
Block 3: Betäubungsmittelstrafrecht (Baier)
Freitag, 19. November 2021, 14.30 Uhr bis 20.00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Das Seminar thematisiert neben dem materiellen Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere systematische praxisrelevante Verteidigungsstrategien sowie die korrespondierende aktuelle Rechtsprechung.
Was sind die Schwerpunkte?
- Verteidigung im materiellen Recht (Tatbestände, Rechtsfolgen, § 64 StGB etc.)
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Zwischenverfahren (Einstellungsmöglichkeiten, Aufklärungshilfe etc.)
- Verteidigung in der Hauptverhandlung (Einvernehmliche Lösungen, streitige Hauptverhandlung, Verwertungsverbote, TKÜ, Onlinedurchsuchung, verdeckte Ermittler, Lockspitzel etc.)
- Verteidigung in der Strafvollstreckung (Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG, Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 64 StGB etc.)
- Einziehung im BtM Verfahren und entsprechende Verteidigungsansätze
An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die Mandate mit Betäubungsmitteldelikten bearbeiten oder bearbeiten wollen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Strafrecht.