Onlineseminar2.5 Std.Gewerbl. Rechtsschutz

Teilschutz durch Designs

Angeboten von Deutsche Anwaltakademie
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 97,00 €
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Kursbeschreibung

Der Schutz von Designs definiert sich häufig über Zeichnungen. Grundsätzlich ist es dem/der Beklagten dabei nicht erlaubt, Merkmale hinzuzufügen (eine Marke etwa oder eine Farbe), um eine Rechtsverletzung auszuschließen. Was ist aber, wenn das Design nur einen Teil des Erzeugnisses zeigt? Was ist, wenn etwa Ferrari die Abbildung eines Rennwagens offenbart, der/die Beklagte aber nur die Fronthaube nachahmt? Das Seminar wird diese und andere Fragen rund um den „Teilschutz im Designrecht“ behandeln und praxisrelevante Antworten geben.

Design und Erzeugnis Abstrahierende Wiedergabe und Schutzbereich Einheitlichkeit des Designs Wie ist rechtsgültiger Teilschutz möglich? Teilschutz in der Rechtdurchsetzung Teilschutz und Formenschatz Teilschutz und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Das Seminar richtet sich an im Designrecht tätige Patent- und Rechtsanwälte/-innen, an Unternehmensjuristen/-innen sowie an Mitarbeitende von Design-, Marken-, Patent- und Rechtsabteilungen sowie Designer/-innen, die für die Anmeldung und Durchsetzung von Designs zuständig sind.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.