Teilschutz durch Designs

Rechtsgebiet:
Gewerbl. Rechtsschutz
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 97,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative! Ähnlichen Kurs finden

Kursbeschreibung

Der Schutz von Designs definiert sich häufig über Zeichnungen. Grundsätzlich ist es dem/der Beklagten dabei nicht erlaubt, Merkmale hinzuzufügen (eine Marke etwa oder eine Farbe), um eine Rechtsverletzung auszuschließen. Was ist aber, wenn das Design nur einen Teil des Erzeugnisses zeigt? Was ist, wenn etwa Ferrari die Abbildung eines Rennwagens offenbart, der/die Beklagte aber nur die Fronthaube nachahmt? Das Seminar wird diese und andere Fragen rund um den „Teilschutz im Designrecht“ behandeln und praxisrelevante Antworten geben.

Design und Erzeugnis Abstrahierende Wiedergabe und Schutzbereich Einheitlichkeit des Designs Wie ist rechtsgültiger Teilschutz möglich? Teilschutz in der Rechtdurchsetzung Teilschutz und Formenschatz Teilschutz und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Das Seminar richtet sich an im Designrecht tätige Patent- und Rechtsanwälte/-innen, an Unternehmensjuristen/-innen sowie an Mitarbeitende von Design-, Marken-, Patent- und Rechtsabteilungen sowie Designer/-innen, die für die Anmeldung und Durchsetzung von Designs zuständig sind.

Termin / Kursort

Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!