Teilschutz durch Designs

Rechtsgebiet:
Gewerbl. Rechtsschutz
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 97,00 €
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Kursbeschreibung

Der Schutz von Designs definiert sich häufig über Zeichnungen. Grundsätzlich ist es dem/der Beklagten dabei nicht erlaubt, Merkmale hinzuzufügen (eine Marke etwa oder eine Farbe), um eine Rechtsverletzung auszuschließen. Was ist aber, wenn das Design nur einen Teil des Erzeugnisses zeigt? Was ist, wenn etwa Ferrari die Abbildung eines Rennwagens offenbart, der/die Beklagte aber nur die Fronthaube nachahmt? Das Seminar wird diese und andere Fragen rund um den „Teilschutz im Designrecht“ behandeln und praxisrelevante Antworten geben.

Termin / Kursort

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