Worum geht es?Vernehmungs-Technik ist immer zugleich auch Vernehmungs-TAKTIK. Je nachdem, wen Sie vertreten, wollen Sie von Zeugen/-innen, Angeklagten, der Partei oder von der Verhandlungsgegnerin/vom Verhandlungsgegner etwas anderes hören. Und dementsprechend sollten Sie bei der Befragung unterschiedlich vorgehen. Ähnliches gilt im Umgang mit den oft sehr unterschiedlichen Mandantinnen und Mandanten.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Die Veranstaltung richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die forensisch im Zivil-, Verkehrs- oder Strafrecht tätig sind. Der BGH schreibt zu diesem Seminarthema betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)