Worum geht es?Die EU-Restrukturierungsrichtlinie und die Evaluation des ESUG gaben für den deutschen Gesetzgeber Anlass zur Fortentwicklung und Ergänzung des bestehenden Insolvenz- und Sanierungsrechts. Zudem sah sich der Gesetzgeber damit konfrontiert, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eine zeitlich befristete Anpassung des fortzuentwickelnden und zu ergänzenden Insolvenz- und Sanierungsrechts vorzunehmen, um mit geeigneten Mitteln den Krisen zu folgen und die damit einhergehende besondere Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu begegnen. Durch die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts kommen auf alle an einem Restrukturierungsvorhaben beteiligten Personen neue Herausforderungen zu. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie eigene Vorstellungen und Lösungsansätze zu einer erfolgversprechenden Restrukturierung eines Unternehmens mit den Mitteln des ESUG 2.0 für sich selbst oder für Ihre Mandantinnen und Mandanten entwickeln.
Was sind die Schwerpunkte?
An wen richtet sich das Seminar?Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen und Sanierungsberater/-innen, die sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Restrukturierung von Unternehmen informieren möchten.