Selbststudium2.5 Std.Arbeitsrecht

Urlaubsansprüche in der aktuellen Rechtsprechung des BAG 2024 - Selbststudium 2,5 Std.

Angeboten von Ines Behrens - Rechtsanwältin und NotarinReferent: Ines Behrens - Rechtsanwältin und Notarin - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
69,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

Diesen Kurs können Sie bequem von wo und wann Sie möchten im Selbststudium gem. § 15 IV FAO absolvieren. Auch mit Unterbrechungen. 
In diesem Kurs wird Ihnen aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Thema Urlaubsansprüche zur Verfügung gestellt.  
In dieser Fortbildung im Selbststudium werden folgende weitere Inhalte behandelt:       
 

  • Urlaubsanspruch
  • 15 Monatsfrist
  •  Mitwirkungsobliegenheiten


Sie erfüllen Ihre Fortbildungspflicht mit den folgenden 3 Schritten: 
 

  1. Skript mit aktuellen Urteilen herunterladen 
  2. Skript durcharbeiten 
  3. Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen 

Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen. Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung.  

Zahlen Sie direkt und bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung. 

Sie erhalten Ihre Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden innerhalb von 15 Minuten, sofern Sie direkt Online gezahlt und die Lernerfolgskontrolle erfolgreich online abgeschlossen haben und für den Tag an dem Sie die Lernerfolgskontrolle bei uns eingereicht haben. Reichen Sie die Lernerfolgskontrolle ein erhalten Sie die Korrektur und das Zertifikat in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auch hier ist Bedingung für die Ausstellung des Zertifikats der Zahlungseingang.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.