Vereinbarung und Erhöhung von Indexmieten

Rechtsgebiet:
Miet- und WEG Recht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 94,00 €

Kursbeschreibung

Mietanpassungen können in der Gewerberaum- und Wohnraummiete aufgrund einer vereinbarten Preisklausel (Wertsicherungsklausel) im Mietvertrag erfolgen (Indexmiete). Durch eine Preisklausel wird die Entwicklung der Miete an die Entwicklung bestimmter Güter oder Leistungen gekoppelt. Die Miete soll sich dann ändern, wenn sich der Bezugsfaktor ändert. Für die Wohnraummiete gelten die (einschränkenden) Vorgaben aus § 557 b BGB. In der Gewerberaummiete ist die Vereinbarung einer Preisklausel nur nach Maßgabe des Preisklauselgesetzes (PrKG) zulässig. Handelt es sich bei der Wertsicherungsklausel um eine Formularklausel, ist zugleich das AGB-Recht zu beachten, wie der BGH jüngst mit Urteil vom 11.03.2026 (Az.: XII ZR 51/25) konstatiert hat. Dort hat der BGH auch zum streitigen Verhältnis zwischen § 8 PrKG und § 307 ff. BGB Stellung genommen und herausgestellt, dass, wenn eine Preisklausel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhält, sich die Rechtsfolgen nicht nach § 8 PrKG beurteilen, sondern die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB von Anfang an unwirksam ist. In der Praxis sind Wertsicherungsklauseln von großer (wirtschaftlicher) Bedeutung. Gerade in den Jahren 2022 und 2023, in denen der Verbraucherpreisindex „durch die Decke gegangen“ ist, hatten viele Vermieter und Vermieterinnen indexbedingte Mieterhöhungen für sich reklamiert. Mieter und Mieterinnen haben die Mieterhöhung nicht selten zum Anlass genommen, die Wirksamkeit der entsprechenden Wertsicherungsklausel im Mietvertrag zu überprüfen. Im Monat März 2026 ist der Verbraucherpreisindex infolge des Iran-Krieges um 1,1 % gestiegen. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass es zu weiteren Steigerungen kommt mit der Folge, dass dann auch wieder indexbedingte Mieterhöhungen anstehen und Wertsicherungsklauseln erneut auf dem Prüfstand stehen.

Termin / Kursort

Online

Mi., 21.10.2026
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 21.10.2026 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
Preise
Normalpreis
157,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
141,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
94,00 € zzgl. USt.