Worum geht es?
Gesetzliche Krankenkassen und öffentliche Krankenhausträger unterliegen bei ihrer Beschaffungstätigkeit den Bindungen des Vergaberechts. Dieses wurde auf Basis von EU-Recht in 2016 grundlegend neu geregelt. Hinzu kommen zahlreiche Neuregelungen durch sog. Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder. Vermittelt wird das nötige Wissen, um Vergabeverfahren sowohl als Vergabestelle als auch als Bieter/-in sicher durchführen zu können.
Was sind die Schwerpunkte?
- Neues Vergaberecht - Überblick Struktur (GWB, VgV, UVgO, Landesrecht)
- Sozialversicherungsträger und andere öffentliche Auftraggeber im Gesundheitssektor - Überblick
- Welches Recht gilt wann für welchen Auftraggeber?
- Grundzüge der Beschaffung nach neuem EU-Vergaberecht
- Grundlagen der Beschaffung nach nationalem (Haushalts-)Vergaberecht und im sog. Leistungserbringerrecht, Verhältnis Vergaberecht/SGB V, Zulässigkeit sog. "open-house"-Verträge
- Besonderheiten bei Arzneimittelrabattverträgen, der Hilfsmittelversorgung und integrierten Versorgung sowie bei der Beschaffung durch öffentliche Krankenhausträger
- Beschaffung durch Einkaufsgemeinschaften
- Effektive Inanspruchnahme von Rechtsschutzmöglichkeiten
- Umgang mit der E-Vergabe
An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, die bei der Krankenhausbeschaffung beraten, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen von Krankenkassen, Pharma- und Medizinprodukteherstellern, Hilfsmittellieferanten/-innen sowie Mitarbeiter/-innen von Einkaufsgemeinschaften