Künstliche Intelligenz ist zu einem prägenden Begriff der Zeit geworden. Die Gesellschaft im Allgemeinen und die Kreativbranche im Besonderen stehen am Beginn einer Revolution. Das Seminar gibt eine allgemeine Einführung über die Nutzung Künstlicher Intelligenz in den verschiedenen Bereichen der Kreativbranche, insbesondere im Zusammenhang mit Text, bildender Kunst, Fotografie und Musik. In diesem Zusammenhang sollen die einschlägigen Rechtsfragen behandelt und ein Überblick vermittelt werden zum gegenwärtigen Stand in Rechtsprechung und Literatur, einschließlich eines Blicks auf ausländische Rechtsordnungen. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz veranlasst dazu, sich wieder mit den Themen Werk, Stil und Bearbeitung auseinanderzusetzen.
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in den verschiedenen Bereichen der Kreativbranche Wie lernt die Maschine – welche Rechte sind betroffen? Was erzeugt die Maschine – wie verhält es sich mit der Schutzfähigkeit? Anhand von Beispielen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz werden die einschlägigen Rechtsfragen, insbesondere zu den Themen Werk, Werkeigenschaft, Stil, Schutzfähigkeit und Bearbeitungen, erörtert
Das Seminar richtet sich an im Bereich des Urheber- und Medienrechts, insbesondere im Bereich der Kreativbranche, tätige Juristen/-innen und Anwälte/-innen, an Fachanwälte/-innen für Urheber- und Medienrecht sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Medienunternehmen sowie an Juristen/-innen mit Interesse an einem der aktuell spannendsten Themen im Bereich des Urheberrechts.