Die Veranstaltung befasst sich mit dem Übergang Arbeitslosengeld II/Sozialgeld zum Bürgergeld. Mit Blick auf das gesetzgeberische Anliegen werden die strukturellen und inhaltlichen Unterschiede beleuchtet. Die Veranstaltung gibt auch einen ersten Ausblick auf die Kindergrundsicherung, deren Einführung das Bundeskabinett im September 2023 beschlossen hat. Themenschwerpunkte sind die Änderungen in den Regelbedarfen, die Neuerungen zur Unterkunft und speziell zu den neu eingeführten Karenzzeiten. Besprochen werden außerdem die Neuregelungen zur Vermögensfreistellung und zu den Freibeträgen für Leistungsempfänger, die sich in der Ausbildung befinden. Zu diskutieren ist schließlich das System der Sanktionen, soweit sich Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht ergeben haben.
Neben den Gesetzesmaterien und den Unterlagen aus dem Gesetzgebungsverfahren orientiert sich die Veranstaltung an den ersten zum neuen Recht ergangenen Entscheidungen, die vorgestellt und besprochen werden.
Die Veranstaltung befasst sich mit den Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung und zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b SGG). Sie thematisiert Zulässigkeitsvoraussetzungen und stellt Kriterien der Begründetheitsprüfung dar. Besonderes Augenmerk wird auf häufige Fehlerquellen gelegt: Formulierung der Anträge, etwaige Fristen, Möglichkeiten der Beschleunigung. Woran ist eine fehlerhafte Sofortvollzugsanordnung zu erkennen? Weiter wird aufgezeigt, anhand welcher Maßstäbe das Gericht im Rahmen einer Interessenabwägung zu seiner Entscheidung kommt und welche Informationen ihm dafür unterbreitet werden müssen. Was macht das Gericht im Eilverfahren bei einem non liquet? Thematisiert werden schließlich die Möglichkeiten unstreitiger Erledigung und die Kostenfrage.
Erstens für Erwachsene (§ 90 ff. SGB IX) unter Einschluss des neuen Hilfeplanrechts. Im Mittelpunkt die Leistungsgrundsätze, die einzelnen Fachleistungen (med. Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe), die neue Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie Fragen der sachlichen (§§ 14 ff SGB IX) und örtlichen Zuständigkeit (§ 98 SGB IX) der Leistungs- und Rehabilitationsträger sowie das Gesamtplanungsrecht. Zweitens werden die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) nach den gleichen Grundsätzen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des SGB VIII diskutiert.
Im Schwerpunkt erörtert werden Fragen des Zugangs zu und der Förderung in Kitas, der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, der Inobhutnahme und der Mitwirkung der Jugendämter in gerichtlichen Verfahren. Sie werden im Spiegel des Spannungsverhältnisses zwischen Verwaltungs-, Sozial- und Familiengerichtsbarkeit diskutiert. Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundessozialgerichts und der Obergerichte auswerten.